Marchstein von 1810
Wasserscheide Nord- Mittelmeer

von Siegfried Steiner

 

Die Grenze Bern und Wallis auf der Grimsel verursachte etliche Grenzstreitigkeiten. Der erste Marchvertrag von der Grimsel datiert vom 12. August 1397 und ist im Staatsarchiv in Bern aufbewahrt.

 

Daraus kann man schliessen, dass damals die Grenze beim Spitalgebäude (Hospiz) war, also bedeutend nordwärts der Wasserscheide. Die Eigentümer waren für den Unterhalt des Weges auf Ihrem Territorium allein zuständig und verantwortlich.

 

Im Jahre 1750 fand auf Wunsch der Behörden vom Wallis und Bern eine Marcherneuerung auf der Grimsel statt. Da die alten Grenzzeichen verblichen waren, setzte man auf der "Hausegg" (Wasserscheide) zwei neue Marchsteine. Zu diesem Zwecke trafen sich am 25. August 1750 als Bevollmächtigte des Kantons Bern der regierende Landamann von Oberhasli, Melchior Stäudler und als Vertreter des Standes Wallis Bannerherr Valentin von Riedmatter nebst vielen andern auf dem Grimselberg, dem sogenannten "Hausegg" Diese Behördenmitglieder bezeichneten die Marchsteine mit der Zahl 1749 und setzten sie bei Hausegg rechts und links der Landstrasse.

 

Es kam nicht von ungefähr, dass Bern und Wallis 1749 / 50 in feierlicher Art und  Weise die Grenzen erneuerten, bestanden doch im 17. Jahrhundert jahrelange  Grenzstreitigkeiten zwischen beiden Ständen, die hüben und drüben zu Vorsicht mahnten. Nach Mitte des 18. Jahrhunderts gingen diese Marchsteine verloren. Sehr wahrscheinlich sind diese Grenzen von den Wallisern zerstört worden, da ein Teil der Bevölkerung mit deren Festlegung nicht einverstanden war.

 

Erst im Jahre 1808 kam die Grenzbereinigung auf der Grimsel wieder zur Sprache. Am 16ten Heumonat dieses Jahres begaben sich Oberamtmann Johannes Brunner von Oberhasli und der Präsident des Zehnten Goms Franz Taffiner auf die Grimsel und liessen die Marchsteine, welche die Wappenschilde beider Juris Diktionen nebst der Jahreszahl 1808 enthielten versetzen. Auch diese Marchsteine wurden zerstört, so dass heute angenommen werden muss, dass die Bewohner des oberen Zehnden mit den Grenzen immer noch nicht einverstanden waren.

 

Am 1. August 1910 verfügten die nämlichen Abgeordneten, infolge erhaltenen hohen Befehls, abermals auf dem Grimselberg die Marchen festzulegen. Durch die Erfahrungen belehrt, dass die Marchsteine von keiner Dauer sind, liessen sie ein Grenzzeichen in den Granitfelsen hauen und versahen es mit der Jahreszahl 1810. Auf der Platte wurden auch die Wappenschilde beider angrenzenden Kantone angebracht. Da der Kanton Wallis, der zu dieser Zeit mit dem Eintritt in die Eidgenossenschaft liebäugelte auf die Freundschaft des Nachbarkantons von Bern angewiesen war, verblieb man stillschweigend mit diesen Grenzen.

 

Am 13. März 1816 beschloss der Staatsrat des Kantons Wallis endgültig die Gutheissung der Marchbriefe vom 16. Heumonat und 1. August 1810. Bei dieser Marchung blieb es und es entstanden bezüglich der Grenze auf der Grimsel keine Streitereien und Schwierigkeiten mehr. Kurz später hat man entdeckt, dass der Grenzstein nochmals entrückt wurde und im Jahre 1873 haben die beiden hohen Stande beschlossen, zusätzlich ein Grenzstein herstellen zu lassen. Von Seiten des hohen Standes Bern waren die Vertreter Balthasar Otth, Regierungsstatthalter und Artilleriehauptmann Franz Combe an Stelle des Kantonsgeometers und von Seiten des hohen Standes Wallis Anton von Roten, Mitglieder des Nationalrates und Felix Clausen des Zehnten Goms anwesend. Es wurde festgestellt, dass sich die Stelle mit dem neuen Grenzstein auf der Dufourkarte, Blatt 18, mit Höhenquote 2165 zu befinden hat. Der Grenzstein wurde bereitgestellt und versetzt. Derselbe ist aus Granit, oben gefirstet, und mit den Initialen W und B und der Jahreszahl 1873 versehen.

 

Infolge des Strassenbaues mussten die Grenzsteine von den Jahren 1810 und 1873 versetzt werden. Am 26. August, bei stürmischem Schneetreiben, in Anwesenheit der beiden Kantonsgeometer, Herrn Michlig vom Wallis und Herrn Schneeberger von Bern, konnten die Herren Kreisingenieure Zuppiger und Steiner sowie Techniker Stoffel die Versetzung dieser denkwürdigen Marchsteine vornehmen.

 

Gleichzeitig, wurde auch, nach geometrischer Anleitung von den Wallisern, ein neuer Grenzstein versetzt. Dieser Marchstein bildet den Abschluss der grossen Strassenbauarbeiten auf der Grimsel und konnte von den Kantonsingenieuren Bachmann von Bern und Magnin vom Wallis am 28. August 1985 enthüllt werden. Dieser Grenzstein trägt die beiden Kantonswappen Bern und Wallis und die Jahreszahl 1985. Mit diesem Akt ist die Grenze an der Grimsel endgültig besiegelt und wir hoffen, dass die Freundschaft zwischen Bern und Wallis an der Grimsel von ewiger Dauer sein wird.

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